Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent bzw. minus 0,50 Prozent belassen.
Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben, bis er einen Anstieg der Inflation auf ihr Ziel von 2 Prozent deutlich vor dem Ende des Projektionszeitraums und dauerhaft für den Rest dieses Zeitraums erkennen kann. Auch müssen die schon erreichten Fortschritte bei der unterliegenden Inflation so deutlich erkennbar sein, dass eine mittelfristige Stabilisierung der Inflation bei 2 Prozent plausibel scheint. Dabei kann die Inflation laut EZB vorübergehend etwas über 2 Prozent liegen.
2. PEPP-Programm und Forward Guidance
Die PEPP-Nettokäufe sollen im ersten Quartal 2022 niedriger sein als im vierten Quartal 2021 und Ende März 2022 enden. Die PEPP-Tilgungsbeträge sollen bis mindestens Ende 2024 wiederangelegt werden. Das Auslaufen der Wiederanlage soll so gesteuert werden, dass eine Beeinträchtigung des geldpolitischen Kurses vermieden wird. Die EZB kann die Wiederanlage flexibel handhaben.
Vor allem für den Fall einer abermaligen "Fragmentierung", also eines Anstieg der Renditedifferenzen von Staatsanleihen, kann die Wiederanlage flexibel hinsichtlich Zeitpunkt, Asset-Klasse und Herkunftsland erfolgen. Das gilt auch für griechische Staatsanleihen, die die EZB falls nötig über die reine Wiederanlage hinaus kaufen dürfte. Auch eine Wiederaufnahme der Nettokäufe insgesamt ist möglich.
3. APP-Programm und Forward Guidance
Die EZB will das monatliches APP-Kaufvolumen von derzeit 20 Milliarden Euro auf 40 Milliarden im zweiten Quartal 2022 erhöhen und es anschließend im dritten Quartal wieder auf 30 Milliarden reduzieren. Ab Oktober 2022 soll das Nettokaufvolumen wieder bei 20 Milliarden Euro liegen und dort so lange wie nötig bleiben.
Die Forward Guidance bindet die APP-Nettokäufe weiterhin indirekt an das Erreichen des Inflationsziels. Sie sollen erst kurz vor der ersten Zinsanhebung beendet werden und so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung der Leitzinsen erforderlich ist. Die Tilgungsbeträge der APP-Wertpapiere sollen für längere Zeit über den Zeitpunkt der ersten Zinserhöhung hinaus voll wiederangelegt werden.
4. Refinanzierungsbedingungen
Die EZB wird die Refinanzierungsbedingungen der Banken beobachten und dafür sorgen, dass das Fälligwerden von TLTRO3-Geschäften nicht die reibungslose Übertragung der Geldpolitik beeinträchtigt. Sie will zudem regelmäßig prüfen, wie gezielte Kreditoperationen ihre geldpolitische Ausrichtung beeinflussen. Die Sonderkonditionen der TLTRO3 sollen wie geplant im Juni 2022 auslaufen. Die EZB will für eine angemessene Kalibrierung ihres zweistufigen Systems von Einlagenzinsen sorgen, damit der negative Einlagenzins nicht die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe einschränkt.
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